Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Umzugs-, Entrümpelungs- und Transportleistungen
Stand: 4. Juni 2026
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Magna Umzüge e.K., Jehad Fatouh, Nordfeld 16, 29229 Celle (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für Umzugsleistungen, Transporte, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und damit zusammenhängende Zusatzleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Festpreisangebot basiert auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Angaben (Umfang, Zugang, Termin, besondere Gegenstände). Wesentliche Abweichungen berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Preises nach Absprache.
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Angebot.
(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen (z. B. Ein- und Auspacken, Demontage, Halteverbotszonen, Entsorgung, Reinigung) sind nicht geschuldet und werden gesondert berechnet, sofern sie nachträglich beauftragt werden.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Hilfspersonen oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Zugangswege am Be- und Entladeort frei und sicher begehbar sind und ausreichend Park- bzw. Halteflächen zur Verfügung stehen.
(2) Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, wichtige Unterlagen und Datenträger mit persönlichen Daten sind vom Auftraggeber selbst zu transportieren.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Gegenstände (z. B. Klaviere, Tresore, Aquarium, Kunst), enge Treppenhäuser, fehlende Aufzüge oder behördliche Genehmigungspflichten.
(4) Verzögerungen durch unzureichende Vorbereitung des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen.
§ 5 Termine
(1) Vereinbarte Termine sind Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet.
(2) Bei höherer Gewalt, Unwetter, behördlichen Anordnungen oder anderen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen können Termine verschoben werden; der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der im Angebot genannte Festpreis bzw. die vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach Aufwand oder gesonderter Vereinbarung berechnet.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig. Bei Firmenkunden kann eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung vereinbart werden.
(4) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu zahlen.
§ 7 Stornierung und Rücktritt
(1) Storniert der Auftraggeber einen verbindlich bestätigten Termin, können folgende Pauschalen berechnet werden, sofern der Auftragnehmer den Termin nicht anderweitig vergeben kann:
- bis 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- 6 bis 2 Tage vor dem Termin: 30 % des Auftragswertes
- ab 1 Tag vor dem Termin oder Nichterscheinen: 60 % des Auftragswertes
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Schadens.
(3) Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bleiben unberührt, soweit anwendbar.
§ 8 Haftung und Versicherung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für Umzugsgut gilt – soweit nicht höherer Versicherungsschutz vereinbart – die gesetzliche Haftung nach den für den Güterkraftverkehr geltenden Bestimmungen (Haftungsbegrenzung je Kilogramm des beschädigten Gutes). Eine darüber hinausgehende Haftung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Schäden, die nicht unmittelbar beim Transport entstanden sind, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Leistung, schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung kann der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den transportierten Gütern ausüben, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Celle, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Magna Umzüge e.K.
Jehad Fatouh · Nordfeld 16 · 29229 Celle
[email protected] · +49 170 3539463
